Gesetzlicher Rahmen (EEG)

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Vergütung und die Abnahme von Strom, der aus Erneuerbaren Energien (Windenergie, Solar, Wasser, Biomasse, u. ä.) gewonnen wird.

Dieses Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Anlagen an ihr Netz anzuschließen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, den so erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und zu festgelegten Sätzen zu vergüten.

Zitat aus § 1, Abs. (1) EEG 2023:

"Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht."

Weitere aktuelle Informationen zum EEG finden Sie unter:

http://www.eeg-aktuell.de

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